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Jugendarbeit: Anordnung 5.-20.11.2020

Gestern hat das TMBJS eine > Anordnung für Jugendarbeit erlassen.

Folgendes wurde festgelegt:

  1. Es wird angeordnet, dass Angebote der Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit nach den §§ 11 bis 14 SGB VIII, der ambulanten Hilfen zur Erzie­hung nach § 27 in Verbindung mit §§ 28 bis 31 SGB VIII und Beratungsangebote zur Sicherstellung des Kinderschutzes nach § 20 Abs. 4 Satz 1 ThürKJHAG in den einge­schränkten Regelbetrieb mit erhöhtem Infektionsschutz gemäß § 46 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO wechseln. Für die Durchführung der Angebote gelten die Vorgaben des § 46 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO [siehe unten]
  2. Die Allgemeinverfügung gilt ab 5. November bis einschließlich 20. November 2020, soweit sie nicht früher aufgehoben wird.
  3. Diese Allgemeinverfügung ist sofort vollziehbar.

Folgende Begründung wurde veröffentlicht:
Angebote der Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit, der ambulanten Hilfen zur Erziehung und des Kinderschutzes (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 4 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO) sind gerade in belastenden Situationen wichtige Begegnungs-, Betreuungs- und Beratungseinrichtungen für junge Menschen und ihre Familien, um die Begleiterscheinungen und Folgen der Pandemie besser bewältigen zu können. Es sind Orte, wo junge Menschen und ihre Familien in den Austausch untereinander treten sowie Hilfe, Beratung und Unterstützung erhalten können.
In Anbetracht dieser Sachlage und Umstände ist eine flächendeckende Verfügung des eingeschränkten Regelbetriebes gem. § 46 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO für die Bereiche der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, der ambulanten Hilfen zur Erziehung und für Angebote des Kinderschutzes (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 4 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO) unumgänglich. Durch die Anordnung des eingeschränkten Regelbetriebs mit erhöhtem Infektionsschutz gemäß Ziffer 1 dieser Verfügung sind die Vorgaben des § 46 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO einzuhalten und für alle Angebote uneingeschränkt die Dokumentations- und Meldepflichten gern. § 44 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 5 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO umzusetzen.

Wichtig:
§ 46 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO

Durchführung von Angeboten nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4

(1) Das Ministerium kann nach § 2 Abs. 2 anordnen, dass bestimmte Angebote nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 befristet in den eingeschränkten Regelbetrieb mit erhöhtem Infektionsschutz wechseln. In diesem Fall finden diese Angebote in beständigen, festen und von einander getrennten Gruppen oder in festen Gruppenverbünden statt, die unterschiedliche Angebote in gleichbleibender Zusammensetzung in Anspruch nehmen, jeweils mit stets demselben Personal. Abweichungen hiervon sind in begründeten Einzelfällen möglich.Innerhalb dieser Gruppen und Gruppenverbünde kann von dem Mindestabstand nach §1 Abs. 1 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO abgewichen werden. Einzelangebote bleiben von den Sätzen1 und 2 unberührt.

(2) Angebote nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, die der Prävention dienen, finden im Rahmen eines eingeschränkten Regelbetriebs mit erhöhtem Infektionsschutz nicht statt.

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CVJM Delegiertenversammlung | 08.09.20

Liebe Freunde,
liebe Geschwister,

aufgrund der Corona Pandemie und deren Beschränkungen werden wir in diesem Jahr unsere Delegiertenversammlung online gestalten.
Wir werden uns nicht wie gewohnt in Erfurt treffen können. Ein Gesetz der Bundesregierung ermöglicht es uns als Verein, die Delegiertenversammlung online stattfinden zu lassen. Deshalb wollen wir euch gern zu einer Videokonferenz via Zoom einladen.

Wie das funktioniert, werden wir euch nach eurer Anmeldung erklären.

Termin: Dienstag, 8. September 2020, 19:30 Uhr
Wie: Videokonferenz via Zoom
Beginn: 19:30 Uhr mit einer online Andacht
Abschluss: spätestens 21: 30 Uhr

Diese Delegiertenversammlung wird anders werden als gewohnt, trotzdem sind wir hoffnungsfroh, dass Austausch und Kontakt möglich sein wird.
Wir freuen uns besonders aus den Ortsvereinen zu hören. Gern dürfen stimmberechtigte wie interessierte Menschen an unserer Delegiertenversammlung teilnehmen.

Die Anmeldung sollte spätestens am 30.8.2020 in der Geschäftsstelle vorliegen.
Bitte per E-Mail oder telefonisch unter 0361-264 650 oder einfach online.

 

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Vernetzungstreffen für interkulturell begeisterte Menschen

Am kommenden Samstag  von 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr habt ihr die kurzfristige Chance bei einem Vernetzungstreffen via Zoom teilzunehmen.
Die Teilnahme ist kostenlos und es erwarten euch zwei tolle Workshops und eine anschliessende Kochshow, wo ein leckeres syrisches Gericht gekocht wird.
Dieses Format richtet sich an Haupt- und Ehrenamtliche Menschen, die sich im interkulturellen Bereich engagieren und für ein offenes Miteinader eintreten. 

Um die Zugangsdaten zu bekommen meldet euch unter der angegeben Adresse an. Gerne könnt ihr diese Anmeldung an Tobias Nestler
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. schicken.

Wäre schön dich dort dabei zu haben.

Viele Grüße

Tobias Nestler

CVJM, Gemeinschaft, Interkulturell, Gemeinsam geht mehr

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CVJM Show | 06.06.2020

#CVJMzuhause | Die Show

Zur Primetime am Samstagabend feiern wir gemeinsam als den 176. CVJM-Geburtstag des weltweiten YMCA ? ?- und das als coole Livestream-Abendshow zu Hause am Sofa und weltweit in 120 Ländern. Freut euch auf  coole Gäste, lustige Videos, Tiefgang und Gemeinschaft mit der weltweiten CVJM-Bewegung.
Seid dabei! Am 6. Juni um 20:15 Uhr
www.cvjm.de/dieshow ?

 

 

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